Schutzkonzept zur Prävention vor sexualisierter Gewalt

Präambel: Wenn im Folgenden von sexualisierter Gewalt gesprochen wird, ist grundsätzlich Gewalt und Machtmissbrauch in jeglicher Form gemeint.

 

1.      Leitbild

Der Christliche Verein Junger Menschen (CVJM) ist ein überkonfessioneller christlicher Jugendverband. In Neermoorpolder leistet er Kinder-, Jugend-, Junge Erwachsenen-, Erwachsenen- und Chorarbeit. Diese findet in den Räumen der Kirchengemeinde Neermoorpolder an der Königsstraße statt.

Zum Schutz aller Mitarbeitenden, Teilnehmenden und Besuchenden halten wir uns an unser Schutzkonzept.

Als Grundlage unserer Arbeit dient die Pariser Basis:

„Die Christlichen Vereine Junger Menschen haben den Zweck, solche jungen Menschen miteinander zu verbinden, welche Jesus Christus nach der Heiligen Schrift als ihren Gott und Heiland anerkennen, in ihrem Glauben und Leben seine Jünger sein und gemeinsam danach trachten wollen, das Reich ihres Meisters unter jungen Menschen auszubreiten. Keine an sich noch so wichtigen Meinungsverschiedenheiten über Angelegenheiten, die diesem Zweck fremd sind, sollten die Eintracht geschwisterlicher Beziehungen unter den nationalen Mitgliedsverbänden des Weltbundes stören.

Die CVJM sind als eine Vereinigung junger Männer entstanden. Heute steht die Mitgliedschaft allen offen. Männer und Frauen, Jungen und Mädchen aus allen Völkern, Konfessionen und sozialen Schichten bilden die weltweite Gemeinschaft im CVJM.

Die Pariser Basis gilt heute im CVJM Deutschland für die Arbeit mit allen jungen Menschen.“

2.      Rechtliche Grundlagen

Das Verbot von sexualisierter Gewalt ist Gegenstand verschiedener Gesetze (z. B. im Strafgesetzbuch, im Bürgerlichen Recht und im Arbeitsrecht). Grundlage und Rahmen gibt das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (Artikel 1 und Artikel 2) vor. Diese staatlichen Gesetze gelten auch innerhalb der Evangelischen Kirche und der CVJM. Das vorliegende Konzept richtet seinen Blick nicht nur auf den Schutz von Kindern, sondern nimmt ebenso wahr, dass sexualisierte Gewalt gegenüber Erwachsenen nicht zu akzeptieren ist. Meldepflichtige Verdachtsfälle werden seitens des Vereins konsequent an die Meldestelle der evangelisch-reformierten Landeskirche und/oder des CVJM Landesverband Ostfriesland gegeben.

 

3.      Prävention allgemein

Prävention als Schutz vor Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung ist vor allem eine Frage der Haltung, der Aufmerksamkeit, des Respekts und der Nächstenliebe. Diese Haltung ist Teil unseres christlichen Menschenbildes. Präventionsarbeit ist von daher für uns als christlicher Verein immer mehr als eine reine Wissensvermittlung. Mit diesem Schutzkonzept identifizieren wir uns als Verein. Es gilt für alle mitarbeitenden und teilnehmenden Personen.

 

3.1. Prävention in unserem Verein

Die Präventionsarbeit des CVJM Neermoorpolder stützt sich auf folgende Punkte:

 

3.1.1 Kommunikation

Fragen zum Thema sexualisierter Gewalt wird in unserem Verein Raum gegeben. Dies bezieht sich auf Gespräche unter allen mitarbeitenden und teilnehmenden Personen ungeachtet ihres Alters. Dabei respektieren wir persönliche Grenzen und achten den Umgang mit Nähe und Distanz. In der Präventionsarbeit und bei konkreten Fällen finden wir Unterstützung beim CVJM Landesverband Ostfriesland und bei der Ansprech- und Meldestelle der Ev.-reformierten Kirche in Leer.

 

3.1.2. Personalverantwortung

 

Personalverantwortung wird wahrgenommen, indem vor Beginn einer ehrenamtlichen Tätigkeit oder hauptamtlichen Tätigkeit die mitarbeitende Person das Schutzkonzept erhält und ein Vertreter des Vereins das Schutzkonzept erläutert und Fragen dazu beantwortet.

Zu Beginn der Tätigkeit unterschreibt die mitarbeitende Person eine Selbstverpflichtungserklärung auf das bestehende Schutzkonzept und es wird ein polizeiliches Führungszeugnis vorgelegt, welches in regelmäßigen Abständen (alle drei Jahre) neu vorgelegt werden muss. Des Weiteren nehmen volljährige mitarbeitende Personen an einer Schulung im Bereich Prävention / sexualisierte Gewalt nach dem EKD Standard „hinschauen – helfen – handeln“ teil.

 

3.1.3 Akzeptanz

 

Uns ist wichtig: Die Menschen, die zu unserem Verein gehören oder an Angeboten unseres Vereins teilnehmen, sollen bei der Entwicklung ihrer Persönlichkeit begleitet werden. Dazu zählt auch die Akzeptanz ihrer sexuellen Identität. Insbesondere in der Kinder- und Jugendarbeit in unserem Verein ist es wichtig, jungen Menschen Sicherheit und Zugehörigkeit zu vermitteln.

 

3.2 Risikoanalyse

Die Risikoanalyse dient dem Schutz von Kindern, Jugendlichen und anderen Schutzbedürftigen vor sexualisierter Gewalt. Sie wurde im Jahr 2024 durchgeführt und soll alle 6 Jahre überprüft werden.

Bei der Risikoanalyse wird gefragt:

• Wo bestehen Unsicherheiten?

•  Wo treten bei einzelnen Personen ungute Gefühle auf?

• Welche Risiken gibt es und worin bestehen sie?

• Was läuft gut und wo gibt es Lücken und Probleme?

 

An der Risikoanalyse beteiligt sind nach Möglichkeit Vertretungen aller Akteurinnen und Akteure des Vereins. z.B. Mitarbeitende aus der Kinder- und Jugendarbeit, sowie der Kirchenrat der Kirchengemeinde. Die Analyse bezieht sich auch auf die verschiedenen Räume, die vom Verein genutzt werden (Contact und Räumlichkeiten des Kirchgemeindezentrums Neermoorpolder)

• Physische Räume (Sitzungsräume, Büros, Gärten, Toiletten, Contact, Fahrzeuge, Jugendräume)

• Kommunikationsräume (Gesprächskultur, Beschwerdewege)

• Strukturelle Räume (Verfahrenswege, Konzepte)

• Virtuelle Räume (Social Media, Videokonferenzen)

 

4.      Verhaltenskodex

 

Der folgende Verhaltenskodex gilt für alle mitarbeitenden und teilnehmenden Personen im CVJM Neermoorpolder. Er dient als Orientierungshilfe für einen respektvollen, wertschätzenden und achtsamen Umgang miteinander.

 

Dieser Verhaltenskodex wurde anhand des sogenannten Ampelsystems im Vorstand entwickelt und kann zu jeder Zeit ergänzt und angepasst werden.

 

Das Ampelsystem sieht vor, dass Verhalten nach den Bereichen grün (wünschenswertes Verhalten), gelb (bei solchen Situationen ist Vorsicht geboten) und rot (unter allen Umständen verboten) kategorisiert wird.

 

Grün (gewolltes Verhalten)

· Nein heißt Nein und wird immer akzeptiert

· Persönliche Grenzen und der Wunsch nach Distanz werden akzeptiert

· Körperkontakt mit gegenseitigem Einverständnis (Hände schütteln, Umarmen, etc.) oder kontaktlose Alternativen

· Wertschätzender Umgang

· Aufmerksames Wahrnehmen

· Mit Informationen jeglicher Art gehen wir sensibel um und pflegen einen bedachten Umgang

· Wir sprechen Personen so an, wie es von ihnen gewünscht ist

· Wünsche von Teilnehmenden werden gehört und ernst genommen

 

Gelb (Vorsicht bei folgenden Situationen)

· Kommentare / Komplimente zur Person (Man kann nie wissen, mit welchen Problemen andere Menschen gerade zu kämpfen haben und kann deshalb nicht wissen, ob Gesagtes verletzen kann)

· Zu intensiver Körperkontakt

· Umarmungen (nicht jeder mag Umarmungen! Es sollte vorher geklärt sein, ob sich jeder damit wohl fühlt)

· vier-Augen-Gespräche (Einsehbar!)

· Spielen mit Körperkontakt (Alternativen anbieten)

· Autofahrten zu zweit sind in begründeten Ausnahmefällen erlaubt. Bei Minderjährigen sollte der Beifahrersitz frei gelassen werden.

 

Rot (Unter keinen Umständen in Ordnung)

· Körperliche, seelische und sexualisierte Gewalt

· Sich über ein Nein hinwegzusetzen

· Berührungen in Intimbereich, Brüste, Gesäß, Innenseite Oberschenkel

· Anzügliche Bemerkungen

· Personen werden nicht mit allgemeinen Kosenamen, wie z.B. „ihr Süßen“ angesprochen

· Nacktheit ist untersagt

· Datenweitergabe ohne Einverständnis

· Digitale Dateien, Fotos, Videos und Tonaufnahmen ohne Einverständnis machen und weitergeben

 

5.      Das richtige Verhalten

Im Zusammenhang mit einer Missbrauchsthematik – sei es angesichts eines Verdachtsfalles oder einer konkreten Mitteilung seitens eines / einer Betroffenen – ist es generell wichtig,

• Ruhe zu bewahren

• keine voreiligen Entscheidungen zu treffen

• seine eigenen Grenzen zu erkennen und zu akzeptieren

• davon auszugehen, dass die Schilderungen von Betroffenen der Wahrheit entsprechen

 

Auf keinen Fall sollte man verfrüht

• die Familie des Betroffenen informieren

• den / die Tatverdächtige(n) informieren

• Polizei oder Behörde einschalten

 

5.1 Verhalten bei Verdachtsfällen

 

Ein Verdachtsfall wird selten sofort benannt. Meist entwickeln Verantwortliche ein ungutes Gefühl. Es gilt unter Berücksichtigung des Hintergrundwissens über die betroffene Person abzuklären, was genau dieses ungute Gefühl in dem / der Verantwortlichen weckt. Sollte dieser Eindruck von sexualisierter Gewalt aufkommen, gilt es folgende Schritte zu beachten:

- Ruhe bewahren

- überlegen, woher der Verdacht kommt

- Anhaltspunkte für den eigenen (oder geschilderten) Verdacht notieren (Datum, Uhrzeit, Situation, fragliche Beobachtung, involvierte Personen)

- Kontaktaufnahme zur Ansprechperson der Kirchengemeinde bzw. des CVJM oder zur Vertrauensperson des Landesverbands CVJM Ostfriesland und Abstimmung des Weiteren Vorgehens

- gegebenenfalls (anonyme) Kontaktaufnahme zu einer Fachberatungsstelle, um sich selbst Hilfestellungen zu holen

 

5.2 Verhalten bei einer konkreten Mitteilung durch Betroffene (Krisenplan)

 

Wenn Betroffene von sexualisierter Gewalt berichten, ist das ein großer Vertrauensbeweis, den es gilt, nicht zu enttäuschen. Deshalb ist es unabdingbar, das komplette Vorgehen mit der betroffenen Person abzustimmen und keine vorschnellen und unüberlegten Handlungen einzuleiten. Deshalb ist das Gespräch mit einer Person des Vertrauens und die (ggf. anonyme) Inanspruchnahme qualifizierter Hilfe unerlässlich und sollte umgehend geschehen.

Im Gespräch mit der betroffenen Person sind folgende Schritte hilfreich:

- Ruhe bewahren

- einen störungsfreien Raum für ein Gespräch zur Verfügung stellen

- der betroffenen Person vermitteln, dass man das Erzählte aushält und sich Notizen macht

- der betroffenen Person aufmerksam zuhören, sie/ihn ermutigen, beruhigen und für das Vertrauen danken

- der betroffenen Person versichern, dass er/sie an dem Geschehen keine Schuld hat und dass es richtig war, sich mitzuteilen

- es der betroffenen Person transparent mitteilen, falls man sich als Hilfegebender selbst erst Rat suchen muss

- das weitere Vorgehen mit der betroffenen Person abstimmen

- der betroffenen Person anbieten, jederzeit weitere Gespräche zu führen

 

Dabei ist wichtig:

- keine Versprechungen machen, die nicht eingehalten werden können

- das Erzählte nicht werten

 

 

Nach dem Gespräch sind folgende Schritte wichtig:

-Das Gespräch im miteinander abgestimmten Rahmen vertraulich behandeln

- Aussagen und Situationen möglichst wörtlich protokollieren 

- Kontaktaufnahme zur Ansprechperson des Vereins und/oder anderer Vertrauensperson 

- Ansprechperson oder Vertrauensperson entscheiden über das weitere Vorgehen (Trägerverantwortung)

- Meldung an die Ansprechstelle (siehe Punkt 6)

- gegebenenfalls verpflichtende Meldung an die Meldestelle

- gegebenenfalls Fachteam oder Krisenteam bilden

6.      Anlaufstellen

 

Ansprechpersonen in Fällen von sexualisierter Gewalt sind in Neermoorpolder:

 

Kirchengemeinde:  Bettina Rehbein und Theo Renken  

CVJM: Sarah-Sophie Eilers und Henning Boekhoff

 

Name und Kontaktmöglichkeiten werden in den Räumen und den Medien der Kirchengemeinde und des Vereins zugänglich gemacht.

Auch selbst gewählte Personen des Vertrauens können zu Rate gezogen werden.

Beschwerden können in einem persönlichen Gespräch, schriftlich, telefonisch oder per E-Mail erfolgen.

• Jedes Anliegen wird streng vertraulich behandelt und eine Strategie über das weitere Vorgehen wird mit der Kontaktperson besprochen.

• Bei begründetem Verdacht besteht Meldepflicht an die landeskirchliche Meldestelle und/oder des CVJM Landesverband Ostfriesland. 

 

Der Vorstand des CVJM Neermoorpolder e.V. ist verantwortlich für die Kontrolle und Umsetzung des Schutzkonzeptes.

 

Neermoorpolder, Februar 2026